Mieterstromgesetz 2025: Diese Änderungen kommen auf Vermieter
Das Mieterstromgesetz wird 2025 reformiert. Was ändert sich für Vermieter, Mieter und Wohnungsbaugesellschaften?
Von Redaktion Stromretter · Redaktion · veröffentlicht am 3. Oktober 2025
Mieterstromgesetz 2025: Reform mit großer Tragweite
Das Mieterstrommodell galt lange als bürokratisches Dickicht – zu komplex, zu wenig attraktiv für Vermieter. Mit der Reform 2025 versucht der Gesetzgeber nun, die Hürden zu senken und Mieterinnen und Mietern endlich gleichberechtigten Zugang zur Solarenergie zu ermöglichen.
Was war das Problem mit dem alten Gesetz?
Seit der Einführung des Mieterstrommodells im Jahr 2017 wurden nur wenige tausend Anlagen realisiert – weit unter dem Potenzial. Vermieter schreckten vor dem bürokratischen Aufwand zurück, und die Wirtschaftlichkeit war bei kleinen Anlagen kaum gegeben. Zudem war die Verknüpfung von Mietverhältnis und Stromlieferung rechtlich heikel.
Die Kernänderungen 2025
- Vereinfachte Abrechnung: Ein pauschales Abrechnungsmodell ersetzt die komplizierten Einzelnachweise.
- Erhöhter Mieterstrommehrwert: Der Förderzuschlag wird angehoben, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Neue Modelle erlauben die Versorgung mehrerer Wohneinheiten über eine gemeinsame Anlage.
- Vereinfachte Lieferantenrolle: Vermieter müssen sich nicht mehr als Energieversorger registrieren lassen.
Wohnungswirtschaft reagiert verhalten positiv
Große Wohnungsbaugesellschaften wie Vonovia und LEG haben bereits angekündigt, ihre Mieterstrom-Programme auszuweiten. Kleinere Vermieter zeigen sich dagegen noch abwartend. Entscheidend wird sein, ob die versprochene Vereinfachung auch in der Praxis spürbar ist.
Chancen für Mieter
Für Mieterinnen und Mieter bietet das neue Gesetz die Chance, von günstigem Solarstrom zu profitieren, ohne selbst investieren zu müssen. Der Mieterstrompreis soll laut Gesetz mindestens zehn Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen – ein echter Vorteil in Zeiten hoher Strompreise.
Fazit
Die Reform ist überfällig und geht in die richtige Richtung. Ob sie den erhofften Schub bringt, hängt von der praktischen Umsetzung ab. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Entwicklung eng zu begleiten und bei Bedarf nachzusteuern.