GEG 2024: Das Heizungsgesetz in der Praxis

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in der deutschen Öffentlichkeit für mehr Aufregung gesorgt als kaum ein anderes Energiegesetz der vergangenen Jahrzehnte. Nach einer turbulenten politischen Debatte ist die endgültige Fassung nun in Kraft – und die Realität ist nüchterner als die aufgeheizte Diskussion vermuten ließ.

Was schreibt das GEG vor?

Das Kernelement des GEG ist die Anforderung, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel gilt jedoch nicht sofort für alle, sondern wird schrittweise eingeführt:

Die Verbindung zu Solar und Wärmepumpe

Photovoltaik in Kombination mit einer Wärmepumpe ist eine der einfachsten Wege, die GEG-Anforderungen zu erfüllen. Eine Wärmepumpe gilt pauschal als zu 100 Prozent erneuerbar, solange bestimmte Effizienzstandards eingehalten werden. Wer zusätzlich eine PV-Anlage betreibt, kann den Eigenverbrauchsanteil maximieren und die Betriebskosten senken.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen vor – etwa für Eigentümer über 80 Jahre, für Fälle unzumutbarer wirtschaftlicher Härte und für bestimmte Gebäudetypen. Auch Gashybridheizungen, die Erdgas mit Wärmepumpen kombinieren, sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Reaktionen und Kritik

Verbraucherschützer kritisieren, dass das Gesetz viele Menschen überfordert. Die Komplexität der Regelungen und die Abhängigkeit von noch nicht beschlossenen kommunalen Wärmeplänen schaffe Unsicherheit. Handwerkerverbände beklagen zudem fehlende Kapazitäten für die Umsetzung.

Was sollten Eigentümer jetzt tun?

Experten raten zur frühzeitigen Beratung durch einen zertifizierten Energieberater. Wer eine alte Gasheizung hat, die noch funktioniert, muss zunächst nichts tun. Wer jedoch plant, in den nächsten Jahren zu renovieren oder eine neue Heizung einzubauen, sollte die Fördermöglichkeiten prüfen – insbesondere die erhöhten BEG-Förderungen für Wärmepumpen und Solarthermie.

Stromretter

GEG 2024: Was das Heizungsgesetz jetzt wirklich vorschreibt | Das Online-Magazin für Energiewende zuhause

Das GEG 2024 regelt Heizungsanforderungen neu. Was gilt für Neubauten, was für Bestandsgebäude? Wir erklären die aktuellen Vorschriften und die Verbindung zu…

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Eigenverbrauch ist die einzige echte Strompreis-Bremse

Stromretter fokussiert sich auf einen Hebel: den Anteil des selbst erzeugten Solarstroms, der tatsächlich im Haus verbraucht wird. Wer aktuell 36 Cent für eine eingekaufte Kilowattstunde zahlt und 8,03 Cent für eine eingespeiste erhält, vergibt mit jeder nicht eigenverbrauchten Kilowattstunde rund 28 Cent Differenz. Der Rechner zeigt für Ihre Konstellation aus PV-Größe, Speicher und Lastprofil die nächste sinnvolle Optimierungsstufe.

Speicher richtig dimensionieren

Faustregel der Plattform: 1 Kilowattstunde nutzbare Speicherkapazität pro 1 kWp PV plus 1 Kilowattstunde pro Haushaltsmitglied. Ein Vier-Personen-Haushalt mit 9 kWp Anlage fährt also mit einem 12 bis 14 Kilowattstunden Speicher gut. Wer mehr installiert, gewinnt im Jahresmittel kaum Autarkie, verliert aber Wirtschaftlichkeit. Diese Logik weicht von Werbeprospekten ab, in denen 20-Kilowattstunden-Speicher zur Standardempfehlung erklärt werden.

Hinter der Marke

Stromretter wird von der Science Works UG (haftungsbeschränkt), Hannover, geführt, Gründer Sönke Wessels. Es gibt keine Tarifvermittlung, keine Provisionsströme von Speicherherstellern. Eingegebene Verbrauchsdaten werden DSGVO-konform verarbeitet und nach Abschluss der Berechnung im aktiven Datenbestand spätestens nach 60 Tagen anonymisiert.

Ein zusätzlicher Hebel, der häufig übersehen wird: dynamische Stromtarife nach Paragraph 41a Energiewirtschaftsgesetz. In Verbindung mit einem intelligenten Messsystem lässt sich der Speicher gezielt in EPEX-Spot-Tiefphasen unter 10 Cent pro Kilowattstunde laden und so die Eigenverbrauchslogik um eine vollständige Optimierungsachse erweitern, ohne zusätzliche Hardware-Investition.