GEG 2024: Was das Heizungsgesetz jetzt wirklich vorschreibt
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 ist in Kraft. Wir klären, was jetzt für Heizungsbesitzer und Solaranlagenbetreiber gilt.
Von Redaktion Stromretter · Redaktion · veröffentlicht am 12. Oktober 2025
GEG 2024: Das Heizungsgesetz in der Praxis
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in der deutschen Öffentlichkeit für mehr Aufregung gesorgt als kaum ein anderes Energiegesetz der vergangenen Jahrzehnte. Nach einer turbulenten politischen Debatte ist die endgültige Fassung nun in Kraft – und die Realität ist nüchterner als die aufgeheizte Diskussion vermuten ließ.
Was schreibt das GEG vor?
Das Kernelement des GEG ist die Anforderung, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel gilt jedoch nicht sofort für alle, sondern wird schrittweise eingeführt:
- Neubauten: Sofortige Pflicht zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energie
- Bestandsgebäude: Die Pflicht greift erst beim Einbau einer neuen Heizung
- Kommunale Wärmeplanung: Entscheidend ist, was der lokale Wärmeplan vorsieht
Die Verbindung zu Solar und Wärmepumpe
Photovoltaik in Kombination mit einer Wärmepumpe ist eine der einfachsten Wege, die GEG-Anforderungen zu erfüllen. Eine Wärmepumpe gilt pauschal als zu 100 Prozent erneuerbar, solange bestimmte Effizienzstandards eingehalten werden. Wer zusätzlich eine PV-Anlage betreibt, kann den Eigenverbrauchsanteil maximieren und die Betriebskosten senken.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen vor – etwa für Eigentümer über 80 Jahre, für Fälle unzumutbarer wirtschaftlicher Härte und für bestimmte Gebäudetypen. Auch Gashybridheizungen, die Erdgas mit Wärmepumpen kombinieren, sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Reaktionen und Kritik
Verbraucherschützer kritisieren, dass das Gesetz viele Menschen überfordert. Die Komplexität der Regelungen und die Abhängigkeit von noch nicht beschlossenen kommunalen Wärmeplänen schaffe Unsicherheit. Handwerkerverbände beklagen zudem fehlende Kapazitäten für die Umsetzung.
Was sollten Eigentümer jetzt tun?
Experten raten zur frühzeitigen Beratung durch einen zertifizierten Energieberater. Wer eine alte Gasheizung hat, die noch funktioniert, muss zunächst nichts tun. Wer jedoch plant, in den nächsten Jahren zu renovieren oder eine neue Heizung einzubauen, sollte die Fördermöglichkeiten prüfen – insbesondere die erhöhten BEG-Förderungen für Wärmepumpen und Solarthermie.